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Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 Abs1a AußStrG
Die Beratung richtet sich an Paare, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Die Eltern werden über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder informiert und beraten.
Inhalt der Beratung:
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Welche typischen Reaktionstendenzen zeigen betroffene Kinder?
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Wie können Kinder und Jugendliche von ihren Eltern unterstützt werden?
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Wie kann der Kontakt zu beiden Elternteilen nach der Scheidung geregelt werden?
Eine Beratung und Begleitung im Trennungsprozess kann ein sehr wirksamer Faktor zur Bewältigung der Situation darstellen.
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