top of page
Kinderbeistand
Kinderbeistand bei Gericht gemäß § 104 Abs 1 AußStrG
Kinderbeistände sorgen dafür, dass die Wünsche und Interessen des Kindes vor Gericht und anderen Behörden gehört werden. Die JBA führt eine Liste qualifizierter Kinderbeistände und macht dem zuständigen Gericht auf Anforderung einen konkreten Kinderbeistand namhaft. Jedes Kind hat das Recht dem Gericht frei seine Meinung zu sagen. Zu diesem Zweck und als tatkräftige Unterstützung in dieser herausfordernden Zeit, wird den Kindern deshalb ein Kinderbeistand zur Seite gestellt.

Weitere Infos:
bottom of page